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AGB - Verkaufs- und Lieferbedingungen1. GeltungDie nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Liefebedingungen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, für alle Lieferungen. Durch abweichende Bedingungen des Käufers sind wir nicht gebunden. Die Entgegennahme unserer Lieferungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Nutzung ohne Offenlegung der IdentitätUnser Online-Angebot ist grundsätzlich ohne die Offenlegung Ihrer Identität nutzbar. Im Falle der Teilnahme an einem unserer personalisierten Dienste werden Sie gesondert nach den für die Abwicklung der Dienste erforderlichen Daten gefragt. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, an diesen Diensten teilzunehmen und die entsprechenden Daten einzugeben. 2. WarenbeschreibungDie in Prospekten und Werbung erwähnten Spezifikationen sind Annäherungswerte und gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Änderungen, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Beanstandungen und Rücktritt. 3. PreiseAlle Listenpreise und Angebote gelten als freibleibend, ab Werk inklusive Verpackung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. 4. ZahlungSoweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% p. a. zu berechnen. 5. LieferungenTeillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als ein Geschäftsfall. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß unsere Lieferanten die uns gegenüber übernommenen Verpflichtungen erfüllen. Geschieht dieses nicht oder treten außergewöhnliche Umstände ein, die wir nicht zu vertreten haben, so entbindet uns dies von der Lieferpflicht.Kosten einer auf Wunsch des Käufers abgeschlossenen Transportversicherung trägt der Käufer. 6. EigentumsvorbehaltWir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher jetziger oder künftig entstehender Ansprüche vor. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter Eigentumsvorbehalt veräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. 7. GewährleistungWir leisten für die Fehlerfreiheit der von uns gelieferten Waren Garantie wie nachstehend beschrieben. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Ihrer Feststellung anzuzeigen. Mängelanzeigen müssen schriftlich und unter Angabe der Bestelldaten sowie Rechnungs- und Lieferscheinnummer erfolgen. Die beanstandete Ware ist auf unser Verlangen zurückzusenden. Bei nicht rechtzeitig angezeigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung der gewährleistungspflichtigen Ware verpflichtet. Der Käufer ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Minderung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Käufers insbesondere auf Ersatz des Ihm entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Ware entstanden sind, fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht. 8. HaftungSchadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. In keinem Fall haften wir für außergewöhnliche oder außergewöhnlich hohe Schäden, welche zum Zeitpunkt des Auftrages nicht vorhersehbar waren. 9. Gerichtsstand und ErfüllungsortGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Steinfurt. Erfüllungsort für die Ausführung unserer Lieferung und für die Zahlung ist Steinfurt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10.SchlussbestimmungenSollte eine Bestimmung der vorstehenden Bedingungen oder der bei Vetragsabschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Gültigkeit der vertraglichen Vereinbarungen. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen möglichst nahe kommt. Stand: August 2011 |